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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.12.10. Entfällt

überholte Fassung (bis 14.01.2010)RichtlinieBMF-010314/0850-IV/8/2009gilt ab 01.01.2009

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2009 bis 14.01.2010.

Wortlaut laut Findok

10.12.10. . Thunfisch aus den Seychellen (Kontingent Nrn. 09.1666)Entfällt Laut Art. 5 der Entscheidung der Kommission Nr. 2008/691/EG darf das Kontingent mit der laufenden Nummern 09.1666 (haltbar gemachter Thunfisch aus den Seychellen) nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 vorgelegt wird, welche in Feld 7 den Vermerk "Derogation - Decision 2008/691/EC" trägt. Es wird darauf hingewiesen, dass laut dem Anhang zu der Entscheidung der Kommission Nr. 2008/691/EG im Rahmen des Kontingentes mit der laufenden Nummer 09.1666 haltbar gemachter Thunfisch aus den Seychellen in jeglicher Verpackungsform eingeführt werden kann, wobei die Ware im Sinne der HS-Position 1604 als haltbar gemacht zu betrachten ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0850-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
16, 17 (geltend: 66)
Gültig
01.01.2009 bis 14.01.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF