RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.10. Unterlagen für die Einfuhr von Knoblauch aus dem Libanon (Kontingente Nrn. 09.1175 und 09.1176)

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0069-IV/8/2016gilt ab 23.05.2014

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.05.2014 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

10.10. Unterlagen für die Einfuhr von Knoblauch aus dem Libanon (Kontingente Nrn. 09.1175 und 09.1176) Laut Fußnote 4 der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 idF der Verordnung (EG) Nr. 209/2003 dürfen die Kontingente mit den Nummern 09.1175 und 09.1176 (Knoblauch mit Ursprung im Libanon) nur unter den Voraussetzungen der Art. 9 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 565/2002 in Anspruch genommen werden. Laut Art. 9 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 565/2002 wird Knoblauch mit Ursprung im Libanon nur dann zum zollrechtlich freien Verkehr (im Rahmen dieser Kontingente) in der Gemeinschaft abgefertigt, wenn eine Ursprungsbescheinigung der zuständigen Behörden des Libanon gemäß den Bestimmungen der Art. 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) vorliegt. Da von Seiten des Libanon keine Angaben darüber gemacht wurden welche die vorstehend genannten "zuständigen Behörden" sind, sind bis auf weiteres für die Anwendung dürfen gemäß Artikel 63 ZK-DVO derzeit dieser Kontingente alle im Libanon ausgestellten und den Artikeln 55 bis 65 ZK-DVO entsprechenden Ursprungsbescheinigungen anzuerkennennicht angewandt werden. Anträge auf Anwendung dieser Kontingente sind daher zurückzuweisen. Hinsichtlich des ebenfalls erforderlichen Direktversands siehe Abschnitt 10.17.

Normen und Schlagworte

Knoblauch

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0069-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63 (geltend: 66)
Gültig
23.05.2014 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF