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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.33. Ermittlung der Kontingentmenge bei Kontingenten Nr. 09.7226 (Zucker aus Peru) und Nr. 09.7235 (Zucker aus Kolumbien)

überholte Fassung (bis 26.09.2013)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 06.08.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.08.2013 bis 26.09.2013.

Wortlaut laut Findok

10.33. Ermittlung der Kontingentmenge bei Kontingenten Nr. 09.7226 (Zucker aus Peru) und Nr. 09.7235 (Zucker aus Kolumbien) Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Zucker aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Rohzuckeräquivalent" angegeben ist. Mit Durchführungsverordnung Nr. 741/2013 der Kommission wird ein Kontingent für Zucker aus Kolumbien eröffnet, dessen Mengen in "Rohzuckeräquivalent" angegeben ist. Das Rohzuckeräquivalent ist laut Verordnung (EU) Nr. 1234/2007, Seite 94, folgendermaßen zu berechnen: (Polarisationsgrad x 2) -100 Zum Beispiel: 10 Tonnen Zucker mit einem Polarisationsgrad von 98 %: 98 x 2 = 196 196 - 100 = 96 96 % von 10 = 9,6 Kontingentmenge daher 9,6 Tonnen. Wird dieses Kontingent beantragt, ist in der Zollanmeldung zwingend der Polarisationsgrad des Zuckers anzugeben. Ist diese Information bereits aus anderen Gründen (z.B. zur Berechnung des Zolles) erforderlich ist eine abermalige Angaben nicht erforderlich. Wir der Polarisationsgrad nicht angegeben, ist der Antrag auf Anwendung des Kontingentzollsatzes wegen unvollständiger Angaben zurückzuweisen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
40, 41 (geltend: 66)
Gültig
06.08.2013 bis 26.09.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF