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Findok · Richtlinien

ZT-2510

5. Expertengruppe

überholte Fassung (bis 21.11.2017)RichtlinieBMF-010314/0460-IV/8/2016gilt ab 01.12.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.12.2016 bis 21.11.2017.

Wortlaut laut Findok

5. SachverständigengruppeExpertengruppe Die Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission halten förmliche Konsultationen in der SachverständigengruppeExpertengruppe für den Zollkodex, Fachbereich "Zolltarifliche Maßnahmen", (Customs Code Expert Group CCEG-TAM) über die Verwaltung der Zollkontingente ab. Die Kommission und die Mitgliedstaaten können im Rahmen der CIRCABC Zollkontingent-Interessengruppe in Bezug auf die Verwaltung der Zollkontingente Informationen und Unterlagen austauschen und sich an den Diskussionen beteiligen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0460-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 8)
Gültig
01.12.2016 bis 21.11.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF