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Findok · Richtlinien

ZT-2510

7.4. Aussetzung von Zuteilungen

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

7.4. Aussetzung von Zuteilungen Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 308b Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung (Mitgliedstaat oder GD TAXUD) wird erwartet, dass sie umgehend die erforderlichen Schritte unternimmt, um einen Ausfall ihres Computersystems, der sich auf die Verwaltung der Kontingente auswirken könnte, zu beheben. Wurden die Zuteilungen bereits an zwei aufeinander folgenden Tagen ausgesetzt und gibt es am unmittelbar darauf folgenden Arbeitstag in einem Mitgliedstaat einen weiteren Computerausfall, so konsultiert die GD TAXUD diesen Mitgliedstaat, bevor die Zuteilungen an diesem Tag vorgenommen werden, und erörtert: ob die bei der GD TAXUD bereits eingegangenen Ziehungsanträge, die bei dieser Zuteilung bearbeitet werden müssen, ein Zollkontingent dieser Zuteilung erschöpfen werden, und ob der betreffende Mitgliedstaat an diesem Tag einen neuen Ziehungsantrag zu stellen beabsichtigt, der für eine Bearbeitung im Rahmen dieser Zuteilung für ein solches nahezu erschöpftes Zollkontingent in Frage kommt. Kann der betreffende Mitgliedstaat diesen Ziehungsantrag der GD TAXUD nicht übermitteln, so sperrt die GD TAXUD umgehend das betreffende Zollkontingent für einen Tag und setzt alle Mitgliedstaaten davon in Kenntnis.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.01.2013 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF