Findok · Richtlinien
ZT-2510
7.4. Aussetzung von Zuteilungen
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
7.4. Aussetzung von Zuteilungen
Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 308b Absatz 1 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung (Mitgliedstaat oder GD TAXUD) wird erwartet, dass sie umgehend die erforderlichen Schritte unternimmt, um einen Ausfall ihres Computersystems, der sich auf die Verwaltung der Kontingente auswirken könnte, zu beheben.
Wurden die Zuteilungen bereits an zwei aufeinander folgenden Tagen ausgesetzt und gibt es am unmittelbar darauf folgenden Arbeitstag in einem Mitgliedstaat einen weiteren Computerausfall, so konsultiert die GD TAXUD diesen Mitgliedstaat, bevor die Zuteilungen an diesem Tag vorgenommen werden, und erörtert:
ob die bei der GD TAXUD bereits eingegangenen Ziehungsanträge, die bei dieser Zuteilung bearbeitet werden müssen, ein Zollkontingent dieser Zuteilung erschöpfen werden, und
ob der betreffende Mitgliedstaat an diesem Tag einen neuen Ziehungsantrag zu stellen beabsichtigt, der für eine Bearbeitung im Rahmen dieser Zuteilung für ein solches nahezu erschöpftes Zollkontingent in Frage kommt.
Kann der betreffende Mitgliedstaat diesen Ziehungsantrag der GD TAXUD nicht übermitteln, so sperrt die GD TAXUD umgehend das betreffende Zollkontingent für einen Tag und setzt alle Mitgliedstaaten davon in Kenntnis.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0443-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.01.2013 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF