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Findok · Richtlinien

ZT-3400

Einleitung

überholte Fassung (bis 24.01.2021)RichtlinieBMF-010314/0499-III/11/2018gilt ab 14.12.2006

Inhaltsverzeichnis der ZT-3400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.12.2006 bis 24.01.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»14. Dezember 2006

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0499-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010314/1271-IV/8/2006
Stammnummer
26127
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
Gültig
14.12.2006 bis 24.01.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF