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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1878

Ungarische Immobiliensteuer

geltende FassungEAS-AuskunftP 45/1-IV/4/01vom 02.07.2001

Wortlaut laut Findok

Veräußert eine österreichische GmbH eines ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in Österreich angerechnet werden; denn gemäß Artikel 6 i.V. mit Artikel 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte Veräußerungsgewinn in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ungarische ImmobiliensteuerImmobiliensteuerungarischeGrundstücksveräußerungVeräußerungsgewinn

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 45/1-IV/4/01
Stammnummer
2179
Gültig
02.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF