Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1878
Ungarische Immobiliensteuer
geltende FassungEAS-AuskunftP 45/1-IV/4/01vom 02.07.2001
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine
österreichische GmbH eines ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt
Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in
Österreich angerechnet werden; denn gemäß Artikel 6 i.V. mit
Artikel 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte
Veräußerungsgewinn in Österreich von der Besteuerung
freizustellen.
02. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- Art. 22 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 45/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2179
- Gültig
- 02.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF