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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 631

8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988

überholte Fassung (bis 16.12.2014)RichtlinieBMF-010222/0006-VI/7/2014gilt ab 01.01.2006

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2006 bis 16.12.2014.

Wortlaut laut Findok

8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl I 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für Pensionsnachzahlungen - dem Kalenderjahr zugeordnet werden, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren werden daher im Fall von Konkursen, die nach dem 31.12.2005 eröffnet werden, dem Kalendermonat zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Zur Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren siehe Rz 1177a.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0006-VI/7/2014
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 26)
Gültig
01.01.2006 bis 16.12.2014
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF