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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1397

41.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988)

überholte Fassung (bis 17.12.2017)RichtlinieBMF-010222/0082-VI/7/2016gilt ab 16.12.2016

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2016 bis 17.12.2017.

Wortlaut laut Findok

41.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988) Rz 1397: Nach einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages im Sinne des § 108g Abs. 1 EStG 1988 kann der Steuerpflichtige verlangen: Die Auszahlung der Ansprüche. In diesem Fall gelten die Prämien allerdings als zu Unrecht erstattet und es treten die unter Rz 1391 genannten Rechtsfolgen ein. Die Übertragung der Ansprüche auf eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung. Die Überweisung der Ansprüche an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich bereits bestehende Pensionszusatzversicherung im Sinne des § 108b EStG 1988. In diesem Fall ist die Vereinbarung zulässig, dass die Zusatzpension bereits mit Vollendung des 40. Lebensjahres ausgezahlt wird. Die Überweisung an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen Zweck des Erwerbes von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds. Dazu muss ein unwiderruflicher Auszahlungsplan gemäß §§ 174 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 23 Abs. 2 Z 2 InvFG 1993 abgeschlossen werden. Die Überweisung an eine Pensionskasse, bei der der Steuerpflichtige bereits Anwartschaftsberechtigter im Sinne des Pensionskassengesetzes ist. Der Überweisungsbetrag gilt als Beitrag gemäß § 15 Abs. 3 Z 10 Pensionskassengesetz. Die Überweisung an eine Betriebliche Kollektivversicherung gemäß § 18f93 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016, bei der der Steuerpflichtige bereits Anwartschaftsberechtigter ist.

Normen und Schlagworte

Übertragung auf andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0082-VI/7/2016
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
16 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2016 bis 17.12.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF