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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1038

16.4.2 Von der Vereinfachungsmaßnahme erfasste Aufwendungen

überholte Fassung (bis 03.12.2024)Richtlinie2023-0.715.245gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 03.12.2024.

Wortlaut laut Findok

16.4.2 Von der Vereinfachungsmaßnahme erfasste Aufwendungen Rz 1038b: Diese Vereinfachungsmaßnahme ermöglicht eine Berücksichtigung der unten angeführten Aufwendungen bereits durch den Arbeitgeber, wenn diese Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden. In diesen Fällen kann daher die nachträgliche Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren, das in vielen Fällen durch die bereits erfolgte Abreise des Dienstnehmers aus Österreich zu erheblichen administrativen Erschwernissen für die Verwaltung und den Steuerpflichtigen führt, entfallen. Die Vereinfachungsmaßnahme bezieht sich nur auf die angeführten Kostenersätze für Übersiedlung, Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten und außergewöhnliche Belastungen auf Grund einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes. Andere Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen dürfen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nicht berücksichtigt werden. Die angeführten Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen mindern nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, nicht jedoch die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag oder die Kommunalsteuer. Rz 1038c: Die Vereinfachungsmaßnahme ist nicht anzuwenden, wenn die ersetzten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, auswärtige Berufsausbildung und Familienheimfahrten mehr als 35% der steuerpflichtigen Bezüge betragen.

Normen und Schlagworte

auswärtige Berufsausbildung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.715.245
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 03.12.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF