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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1321–1322

40 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG 1988, § 108b EStG 1988)

überholte Fassung (bis 26.11.2006)RichtlinieBMF-010203/0194-VI/7/2006gilt ab 01.01.2006

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2006 bis 26.11.2006.

Wortlaut laut Findok

40 Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (§ 108a EStG 1988, § 108b EStG 1988) Rz 1321: Für Beiträge zu Pensionszusatzversicherungen, zu Pensionskassen, zu betrieblichen Kollektivversicherungen im Sinne des § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wurde eine Prämienbegünstigung geschaffen. Diese Prämienbegünstigung wurde im Wesentlichen der Bausparförderung nachgebildet. Die begünstigte Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.000 Euro. Rz 1322: Die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge wurde mit BGBl. I Nr. 106/1999 ab 2000 eingeführt und gilt gemäß der Übergangsbestimmungen § 124b Z 74 EStG 1988 (BGBl. I Nr. 155/2002) für Verträge die vor dem 1. Jänner 2004 abgeschlossen werden (wurden). Von der Auslaufbestimmung ausgenommen sind Beiträge zu Pensionskassen (BGBl. I Nr. 10/2003). Für Beiträge an Pensionskassen kann daher weiterhin, auch erstmalig, ein Antrag auf Prämienbegünstigung gestellt werden. Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 103/2005 wurden die Bestimmungen zu prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (§ 108b Abs. 2 EStG 1988) außer Kraft gesetzt. Beschränkungen des Auszahlungsplanes gemäß § 23g Investmentfondsgesetz 1993 müssen nach dem 31. Dezember 2005 nicht mehr eingehalten werden (siehe Rz 1348 ff). Zum Umstieg von einer Pensionsvorsorge in Form von Pensionsinvestmentfonds auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 siehe Rz 1399.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0194-VI/7/2006
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 26)
Gültig
01.01.2006 bis 26.11.2006
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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