Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 555–557
7.7.3 Kein Sonderausgabenabzug
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
7.7.3 Kein Sonderausgabenabzug
Rz 555:
Nebenkosten, Zinsen für den Erwerb der jungen Aktien sowie Aufwendungen für den Erwerb von Bezugsrechten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Rz 556:
Anschaffungskosten für Genussscheine und junge Aktien sind dann nicht begünstigt, wenn von vornherein nicht die Anlage von Kapital, sondern bloß das Ausnützen der Sonderausgabenbegünstigung beabsichtigt ist (siehe AÖF Nr. 231/1986).
Beispiel:
Ein Genussschein oder eine junge Aktie wird jährlich innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der Anschaffung weiterveräußert, um die einjährige Nachbeschaffungsfrist auszuschöpfen. Die Sonderausgabenbegünstigung ist nicht zu gewähren.
Rz 557:
Für die Anschaffung junger Aktien oder Genussscheine innerhalb der einjährigen Nachbeschaffungsfrist steht der Sonderausgabenabzug nicht zu. Diese Anschaffung ist zwingend als Ersatzbeschaffung zu werten; erst bei Überschreiten des nachzuschaffenden Betrages steht der Sonderausgabenabzug für den übersteigenden Betrag zu.
Normen und Schlagworte
- § 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF