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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 5

1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter

überholte Fassung (bis 26.11.2006)RichtlinieBMF-010203/0194-VI/7/2006gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 26.11.2006.

Wortlaut laut Findok

1.2.4 Ausländische Saisonarbeiter Rz 5: Bei kurzfristig beschäftigten ausländischen Saisonarbeitern liegt der gewöhnliche Aufenthalt im Inland nicht vor, weil sich diese Personen nur vorübergehend im Inland aufhalten. Es kommt daher nur der Subsidiartatbestand nach § 26 Abs. 2 BAO des Aufenthaltes von mehr als sechs Monaten im Inland zum Zug. Auch wenn der ausländische Saisonarbeiter in vergangenen Jahren wiederholt nach Österreich gekommen ist, rechtfertigt dies noch nicht die Annahme, dass er nicht nur vorübergehend in Österreich verbleiben wollte, sondern vielmehr, dass sein Aufenthalt in Österreich nur vorübergehend - nämlich für die Zeit der Saisonarbeit - gedacht war (VwGH 28.9.1965, 2232/64). Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt daher bei Saisonarbeitern in der Regel ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert. Sie besteht in diesem Fall vom ersten Tag an.

Normen und Schlagworte

gewöhnliche Aufenthaltausländische SaisonarbeiterSaisonarbeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0194-VI/7/2006
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 26.11.2006
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF