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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 383

5.9.21.5 Fachliteratur

überholte Fassung (bis 19.12.2021)Richtlinie2020-0.804.786gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 19.12.2021.

Wortlaut laut Findok

5.9.21.5 Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar. Abonnements von Tageszeitungen und politischen Magazinen sind ebenfalls grundsätzlich nicht absetzbar. Werden jedoch mehr als zwei Tageszeitungen bzw. mehr als zwei politische Magazine abonniert, sind die Kosten ab dem jeweils dritten Abonnement als Werbungskosten zu berücksichtigen. 5.9.21.6 Auslandsreisen Rz 383f: Die Absetzbarkeit der Aufwendungen für Auslandsreisen richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen gemäß Rz 389 und 390. Aufwendungen für Reisen, die durch den Klub einer politischen Partei für Klubmitglieder veranstaltet und auf Grund einer Einladung durch ausländische politische Organisationen durchgeführt werden und ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Herstellung von politischen Kontakten dienen, sind Werbungskosten. Dies gilt auch für Ehren- oder Erinnerungsgeschenke, die bei solchen Reisen getätigt werden. Es bestehen keine Bedenken, Bescheinigungen des jeweiligen Klubs auf Grund einer Überprüfung des FA Wien 1/23, dass eine Reise diese Voraussetzungen erfüllt hat, anzuerkennen.

Normen und Schlagworte

BuchLexikon

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.804.786
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 19.12.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF