Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 578
7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
überholte Fassung (bis 13.12.2011)RichtlinieBMF-010222/0121-VI/7/2011gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 13.12.2011.
Wortlaut laut Findok
7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen
Rz 578:
Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen. Darunter fallen:
Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor),
Versicherungsprämien an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften,
Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland,
Sanierung von Wohnraum im Inland,
inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien,
Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften,
Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung,
Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988.
Normen und Schlagworte
- § 18 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010222/0121-VI/7/2011
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis 13.12.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF