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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 578

7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen

überholte Fassung (bis 13.12.2011)RichtlinieBMF-010222/0121-VI/7/2011gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 13.12.2011.

Wortlaut laut Findok

7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen Rz 578: Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen. Darunter fallen: Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor), Versicherungsprämien an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften, Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland, Sanierung von Wohnraum im Inland, inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien, Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften, Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung, Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988.

Normen und Schlagworte

Sonderausgaben beschränkt Steuerpflichtiger

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0121-VI/7/2011
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 13.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF