Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 895
12.8.12 Darlehen
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
12.8.12 Darlehen
Rz 895:
Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH 12.9.1989, 88/14/0163; VwGH 9.9.1998, 94/14/0009).
Die Gewährung eines Darlehens stellt keine außergewöhnliche Belastung dar, weil sie zu einer Vermögensumschichtung führt (VwGH 1.3.1989, 85/13/0091; VwGH 10.9.1998, 96/15/0152). Der endgültige Verlust der Forderung bewirkt im Jahr des Verlustes eine außergewöhnliche Belastung, sofern die Darlehenshingabe zwangsläufig erfolgte (VwGH 19.3.1998, 95/15/0024).
Normen und Schlagworte
- § 34 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF