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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 5123

15.1.13 Bienenzucht

überholte Fassung (bis 31.01.2007)RichtlinieBMF-010203/0328-VI/6/2006gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 31.01.2007.

Wortlaut laut Findok

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht ist der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die Futtermittel (Zucker) stammen. Die Königinnenzucht ist Bienenzucht. Neben Honig gelten Cremehonig, Propolis, Gelee royal und Wachs als Urprodukte. Die Verarbeitung der Urprodukte zB zu Met (Honigwein) oder Honigbier ereignet sich im Nebenbetriebssektor.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0328-VI/6/2006
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 31.01.2007
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF