RIS AI

Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 4200

11.3.5a Veräußerung von Rebflächen

geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 25.08.2015

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Wortlaut laut Findok

11.3.5a Veräußerung von Rebflächen Rz 4200c: Rebanlagen stellen ein vom Grund und Boden selbständiges Wirtschaftsgut dar (siehe dazu auch Rz 5100 und Rz 6621). Wird ein Weingarten veräußert, ist daher für die Rebanlage grundsätzlich ein gesonderter Kaufpreis zu ermitteln, der von der Pauschalierung nicht erfasst wird und gesondert anzusetzen ist (siehe Rz 4190a). Für die Ermittlung des auf die Rebanlage entfallenden Gewinnes bestehen keine Bedenken, wie folgt vorzugehen: Vom Veräußerungserlös können 20.000 Euro/ha als auf den Wert der Rebanlage entfallend angesetzt werden (das sind 2 Euro/m²). Davon kann die Hälfte als geschätzter Buchwert in Abzug gebracht werden, sodass 10.000 Euro/ha (das ist 1 Euro/m²) als Gewinn aus der Veräußerung der Rebanlage anzusetzen sind. Beträgt der Veräußerungserlös für den Weingarten nicht mehr als 3 Euro/m² oder ist die Rebanlage älter als 25 Jahre, kann davon ausgegangen werden, dass auf die Rebanlage auf Grund deren geringen Wertes kein Veräußerungserlös entfällt und der gesamte Veräußerungserlös nur für den Grund und Boden geleistet wird. Beträgt der Veräußerungserlös zwischen 3 und 5 Euro/m², kann davon ausgegangen werden, dass der 3 Euro/m² übersteigende Veräußerungserlös auf die Rebanlage entfällt; als Buchwert kann die Hälfte des auf die Rebanlage entfallenden Veräußerungserlöses angesetzt werden. Der Nachweis der tatsächlichen Werte ist zulässig.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.265.879
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
25.08.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF