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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 679

Bezug französischer Dividenden über eine Drittstaatsniederlassung

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/53/1-IV/4/95vom 01.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Werden Anteile an einer französischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, so ist die österreichische Kapitalgesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Frankreich eine abkommensgemäße Herabsetzung der französischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Frankreich zufließenden Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu stellen sind. Diese Abkommensinterpretation stützt sich auf den ersten Satz der Ziffer 53 des OECD-Kommentars 1992 zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens (EAS 678). Infolge der in Artikel 10 Abs. 3 lit. c des DBA-Frankreich vorgesehenen "Subject-to-tax-Klausel" steht nach Auffassung des BM für Finanzen indessen in einem solchen Fall kein Anrecht auf Erlangung des französischen "avoir fiscal" (Körperschaftsteuervorbelastung der ausgeschütteten Dividende) zu. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DividendenausschüttungBeteiligungQuellenbesteuerungSteuerfreistellungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/53/1-IV/4/95
Stammnummer
17034
Gültig
01.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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