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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7101213/2022

1. Zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO 2. Unzulässigkeit der Anführung desselben Neuerungstatbestandes in zwei Wiederaufnahmebescheiden

geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - ErkenntnisRV/7101213/2022vom 19.11.2025Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Dass beim Bf. die Voraussetzungen für die zehnjährige Verjährungsfrist vorgelegen haben, hat das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung festgestellt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist in dieser Beweiswürdigung nicht zu ersehen. Zu den Umständen, dass Wiederaufnahmebescheide in Ansehung ihrer Begründung in Zusammenschau mit den gleichzeitig erlassenen Sachbescheiden zu sehen sind und dass sich zwei Wiederaufnahmebescheide nicht auf ein- und denselben Neuerungstatbestand stützen dürfen, besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Judikatur nicht abgewichen. Da mit dem beschwerdegegenständlichen Erkenntnis Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht zu beantworten waren, war durch das Bundesfinanzgericht auszusprechen, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist, Wien, am 19. November 2025

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7101213/2022
ECLI
ECLI:AT:BFG:2025:RV.7101213.2022
Stammnummer
149893
Gültig
19.11.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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