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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7101892/2025

Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Abgabenerhöhung pro verkürzter Abgabe, abgabenrechtliche Wahrscheinlichkeit als Annahmegrundlage hinsichtlich des Verschuldens für Finanzvergehen als Anspruchsgrundlage für eine Abgabenerhöhung

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7101892/2025vom 24.07.2025Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der Berechnungsfehler war im Erkenntnisspruch zu korrigieren und eine Nachfestsetzung vorzunehmen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Wien, am 24. Juli 2025

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Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7101892/2025
ECLI
ECLI:AT:BFG:2025:RV.7101892.2025
Stammnummer
148875
Gültig
24.07.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF