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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7400002/2024

Messung eines erhöhten Wasserverbrauches durch einen mittlerweile zerlegten und neu geeichten Wasserzähler

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7400002/2024vom 09.07.2024Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. (Art. 133 Abs. 4 B-VG) Zur verfassungskonformen Interpretation des § 11 Wasserversorgungsgesetz in einem Fall, der - wie hier - sachverhaltsmäßig durch einen Wasserzähler, welcher erheblich zu viel anzeigte und nicht nach dem Ausbau überprüft wurde, gekennzeichnet ist, fehlt bisher Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Daher ist die Revision zulässig. Wien, am 9. Juli 2024

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7400002/2024
ECLI
ECLI:AT:BFG:2024:RV.7400002.2024
Stammnummer
145465
Gültig
09.07.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF