Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7103020/2017
(teilweise) durch Nachlass gedeckte Begräbniskosten und nicht nachgewiesene Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen)
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7103020/2017vom 18.03.2024Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Zu den Begräbniskosten gibt es eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen. Dass Aufwendungen auf Verlangen des Finanzamtes oder im finanzgerichtlichen Verfahren auf Verlangen des Bundesfinanzgerichtes nachzuweisen sind, ergibt sich direkt aus dem Gesetz bzw. existiert umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, von der das Bundesfinanzgericht ebenfalls nicht abgewichen ist. Aus diesen Gründen war eine ordentliche Revision nicht zuzulassen.
Wien, am 18. März 2024
Normen und Schlagworte
- § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 18 Abs. 1 bis 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 34 Abs. 1 bis 7 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 114 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 115 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 119 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 138 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 161 Abs. 1 bis 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7103020/2017
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2024:RV.7103020.2017
- Stammnummer
- 143841
- Gültig
- 18.03.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF