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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7103020/2017

(teilweise) durch Nachlass gedeckte Begräbniskosten und nicht nachgewiesene Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen)

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7103020/2017vom 18.03.2024Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Zu den Begräbniskosten gibt es eine umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen. Dass Aufwendungen auf Verlangen des Finanzamtes oder im finanzgerichtlichen Verfahren auf Verlangen des Bundesfinanzgerichtes nachzuweisen sind, ergibt sich direkt aus dem Gesetz bzw. existiert umfangreiche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, von der das Bundesfinanzgericht ebenfalls nicht abgewichen ist. Aus diesen Gründen war eine ordentliche Revision nicht zuzulassen. Wien, am 18. März 2024

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7103020/2017
ECLI
ECLI:AT:BFG:2024:RV.7103020.2017
Stammnummer
143841
Gültig
18.03.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF