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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100421/2020

Ermittlung der Sachbezugswerte von Vorführkraftfahrzeugen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100421/2020vom 29.03.2023Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Da über die zu beurteilende Rechtsfrage, auf welche Weise die Berechnung der Sachbezüge für die Zurverfügungstellung von Vorführkraftfahrzeugen vorzunehmen ist, im Sinne der zitierten ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. bspw. VwGH 26.08.2022, Ro 2020/13/0009) entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. März 2023

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100421/2020
ECLI
ECLI:AT:BFG:2023:RV.7100421.2020
Stammnummer
140676
Gültig
29.03.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF