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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7101729/2022

Eigenantrag auf Familienbeihilfe: subsidiär Schutzberechtigter bezieht als Grundversorgung Krankenversicherungsschutz und ist nicht erwerbstätig

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7101729/2022vom 11.11.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Da nach den Feststellungen im Sachverhalt der Unterhalt des Kindes zur Gänze aus Mitteln der Kinder und Jugendhilfe - der öffentlichen Hand - getragen wird, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl. BFG vom 10.08.2020, RV/7102675/2020). Selbst wenn dem Vorbringen Spendenfinanzierung entscheidungswesentliche Bedeutung beizumessen wäre, wäre die in der Beschwerde ins Treffen geführte Voraussetzung: "Der Unterhalt wird somit nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs getragen." nicht erfüllt: Spenden an den Verein (nicht Spenden an den Bf.) stellen den obigen Ausführungen folgend keinen regelmäßigen Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten des Bf. dar. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden auf der Sachverhaltsebene zu lösenden Fall nicht gegeben. Wien, am 11. November 2022

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7101729/2022
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.7101729.2022
Stammnummer
139054
Gültig
11.11.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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