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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7101454/2012

Unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an Gesellschafter-Geschäftsführer

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7101454/2012vom 06.12.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das gegenständliche Erkenntnis weicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes weder hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung an einen Gesellschafter (bzw. an eine diesem nahestehende Person) als "Ausschüttung an der Wurzel" zu beurteilen ist (vgl. insbesondere VwGH vom 23. Februar 2010, 2007/15/0003), noch hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen darin eine laufende (verdeckte) Ausschüttung zu sehen ist (vgl. insbesondere VwGH vom 30. Dezember 2020, Ra 2019/15/0126), ab. Die ordentliche Revision ist daher nicht zuzulassen. Beilage: 10 Berechnungsblätter Wien, am 6. Dezember 2022

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7101454/2012
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.7101454.2012
Stammnummer
138786
Gültig
06.12.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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