Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7500040/2022
Parkometerabgabe: Auskunftspflicht hinsichtlich Lenker trifft ab Eröffnung des Konkurses den Masseverwalter
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7500040/2022vom 23.02.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben worden ist.
Unzulässigkeit der Revision
Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Die Revision ist nicht zuzulassen, da das Bundesfinanzgericht in den vorliegenden Erkenntnissen nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, sondern dessen Judikaturlinie (insbesondere VwGH 27. März 2007, 2007/06/0059; 31. August 2016, Ra 2014/17/0032; 7. Oktober 2005, 2005/17/0194; 20. Jänner 2016, 2013/17/0033) folgt.
Wien, am 23. Februar 2022
Normen und Schlagworte
- § 17 ZustG, Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982
- § 9 VStG, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991
- § 5 VStG, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991
- § 52 Abs. 8 VwGVG, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013
- § 45 VStG, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991
- § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7500040/2022
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2022:RV.7500040.2022
- Stammnummer
- 135989
- Gültig
- 23.02.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF