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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7500040/2022

Parkometerabgabe: Auskunftspflicht hinsichtlich Lenker trifft ab Eröffnung des Konkurses den Masseverwalter

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7500040/2022vom 23.02.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG sind dem Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht aufzuerlegen, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben worden ist. Unzulässigkeit der Revision Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist nicht zuzulassen, da das Bundesfinanzgericht in den vorliegenden Erkenntnissen nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, sondern dessen Judikaturlinie (insbesondere VwGH 27. März 2007, 2007/06/0059; 31. August 2016, Ra 2014/17/0032; 7. Oktober 2005, 2005/17/0194; 20. Jänner 2016, 2013/17/0033) folgt.     Wien, am 23. Februar 2022  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7500040/2022
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RV.7500040.2022
Stammnummer
135989
Gültig
23.02.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF