Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/1100442/2020
1) Wiederaufnahme des Verfahrens infolge neu hervorgekommener Tatsachen 2) Besteuerungsrecht hinsichtlich der aus der Tätigkeit als Lehrer an der Liechtensteinischen Musikschule resultierenden Pensionsbezüge
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/1100442/2020vom 08.03.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Die im Beschwerdefall strittige Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren wurde auf Grundlage der im Erkenntnis angeführten höchstgerichtlichen Rechtsprechung sowie von nicht über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Sachverhaltsfeststellungen beurteilt. Hinsichtlich des strittigen Besteuerungsrechtes der Pensionsbezüge aufgrund der Tätigkeit als Lehrer an der Liechtensteinischen Musikschule steht das Erkenntnis im Einklang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Dezember 2015, 2013/15/0200, wonach Körperschaften öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, von der Regelung des Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein nicht erfasst werden. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird durch das vorliegende Erkenntnis somit nicht berührt und ist eine (ordentliche) Revision daher nicht zulässig.
Feldkirch, am 8. März 2022
Normen und Schlagworte
- § 303 Abs. 1 lit. b BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- Art. 18 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
- Art. 19 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/1100442/2020
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2022:RV.1100442.2020
- Stammnummer
- 135984
- Gültig
- 08.03.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF