Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7500264/2021
Mangelnde Empfängerbenennung (Parkometerabgabe)
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7500264/2021vom 23.11.2021Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor.
Wien, am 23. November 2021
Normen und Schlagworte
- § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
- § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. Nr. 09/2006
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7500264/2021
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2021:RV.7500264.2021
- Stammnummer
- 135002
- Gültig
- 23.11.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF