Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7102343/2020
Haftung des Empfängers der Kapitaleinkünfte für die Kapitalertragsteuer
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7102343/2020vom 29.01.2021Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Die Revision ist nicht zulässig, da die Entscheidung die Ermessenübung des Finanzamtes im Sinne der herrschenden Auffassung folgt und keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen war.
Wien, am 29. Jänner 2021
Dieses Dokument enthält 5 Grafiken, die hier noch nicht angezeigt werden — siehe Original.
Normen und Schlagworte
- § 95 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 95 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 93 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7102343/2020
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2021:RV.7102343.2020
- Stammnummer
- 132644
- Gültig
- 29.01.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF