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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100103/2019

Kosten für Ärzte und Medikamente sowie Fahrtkosten als ag Belastung?

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100103/2019vom 29.09.2020Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich auf solche, welche bereits durch die umfangreiche bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. oben) beantwortet wurden. Die ordentliche Revision ist somit nicht zulässig. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden.     Linz, am 29. September 2020  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100103/2019
ECLI
ECLI:AT:BFG:2020:RV.5100103.2019
Stammnummer
130087
Gültig
29.09.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF