Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/5100103/2019
Kosten für Ärzte und Medikamente sowie Fahrtkosten als ag Belastung?
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100103/2019vom 29.09.2020Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich auf solche, welche bereits durch die umfangreiche bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. oben) beantwortet wurden. Die ordentliche Revision ist somit nicht zulässig.
Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden.
Linz, am 29. September 2020
Normen und Schlagworte
- § 34 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/5100103/2019
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2020:RV.5100103.2019
- Stammnummer
- 130087
- Gültig
- 29.09.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF