RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100591/2020

Erhöhte Familienbeihilfe - Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. bzw. vor dem 25. Lebensjahr

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100591/2020vom 05.05.2020Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Die Lösung der Frage, unter welcher Voraussetzung die erhöhte Familienbeihilfe (Grundbetrag und Erhöhungsbetrag) zusteht, ergibt sich aus den bezughabenden Gesetzesbestimmungen. Bei der Frage, ob und ab wann eine "dauernde Erwerbsunfähigkeit" gegeben ist, handelt es sich um eine Tatfrage und ist insoweit das BFG an das vom Sozialministeriumservice erstellte ärztliche Gutachten gebunden. Soweit Rechtsfragen zu lösen waren, erfolgte dies in Übereinstimmung mit der zit. Judikatur des VwGH. Da sohin keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen war, ist eine Revision nicht zulässig. Wien, am 5. Mai 2020

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100591/2020
ECLI
ECLI:AT:BFG:2020:RV.7100591.2020
Stammnummer
128885
Gültig
05.05.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF