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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5101223/2018

Bildungsmaßnahmen im Bereich soziale Fähigkeiten ("social skills") - keine Werbungskosten/Betriebsausgaben.

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5101223/2018vom 03.10.2019Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Diese grundsätzlichen Ansichten wurden der Beschwerdeführerin auch im Schreiben vom 11. Juli 2019 zur Kenntnis gebracht. Die betragliche Darstellung der strittigen Beträge wurde ebenfalls dargestellt. In Anbetracht dieser Gegebenheiten war spruchgemäß zu entscheiden (Abänderung im Sinne der Beschwerdevorentscheidung). Werbungskosten: 3.100,00 € nicht berücksichtigt wurden folgende Aufwendungen: < Privat-Seminar (4*600,00): 2.400,00 € < Seminar: 5.240,00 € < CD: 125,00 € Gewinn lt. berichtigter Erklärung im Vorlageantrag (VOR) Gewinnfreibetrag: < 4.300,18 € + 2.400,00 € + 5.240,00 € + 125,00 € Zwischensumme: 12.065,18 € - 13% GFB: -1.568,47 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 10.496,71 € D) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. In freier Beweiswürdigung war der hier getroffene Sachverhalt zu würdigen, dabei waren bereits einschlägige Judikate zu berücksichtigen. Eine ordentliche Revision war demnach nicht zu gewähren. Linz, am 3. Oktober 2019

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5101223/2018
ECLI
ECLI:AT:BFG:2019:RV.5101223.2018
Stammnummer
125965
Gültig
03.10.2019 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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