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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/6100175/2018

Kein Anspruch auf Familienleistungen für die Ausbildung zum Grenzpolizisten

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/6100175/2018vom 03.09.2019Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Verfahren war weder eine Rechtsfrage zu lösen noch fehlte es an einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes. Es wird nochmals auf das Erkenntnis des VwGH vom 18.12.2018, Ra 2018/16/0203 verwiesen. Salzburg-Aigen, am 3. September 2019

Normen und Schlagworte

GrenzpolizistAnspruch auf Familienleistungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/6100175/2018
ECLI
ECLI:AT:BFG:2019:RV.6100175.2018
Stammnummer
125558
Gültig
03.09.2019 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF