Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/4100799/2015
ÖBB-Entschädigung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100799/2015vom 23.10.2017
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. asdk über die Beschwerde vom 2.6.2015 des Herrn N Bf , vertreten durch die StB
Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs-GmbH, 001 A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 29.4.2015 betreffend Einkommensteuer 2007
zu Recht erkannt:
Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Einkommensteuer betragen:
11.939,21 € Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
15.791,50 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
27.730,71 € Gesamtbetrag der Einkünfte
-1.460 € Wohnraumschaffung
-34,75 € Kirchenbeitrag
-1.394,34 € außergewöhnliche Belastung
+1.394,34 € Selbstbehalt
26.235,96 € Einkommen
6.288,83 € = (26.235,96-25.000) x 11.335 / 26.000 + 5.750 (§ 33 Abs 1 EStG 1988)
6.288,83 € Steuer vor Abzug der Absetzbeträge
-889 € Alleinverdienerabsetzbetrag
-291 € Verkehrsabsetzbetrag
-54 € Arbeitnehmerabsetzbetrag
5.054,83 € Steuer nach Abzug der Absetzbeträge
84,20 € Steuer sonstige Bezüge
5.139,03 € Einkommensteuer
-1.976,42 € anrechenbare Lohnsteuer
3.162,61 € festgesetzte Einkommensteuer
Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG).
Entscheidungsgründe
Die Parteien haben sich über die Höhe der strittigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft geeinigt.
Begründung gemäß
§ 25 a Abs 1 VwGG:
Durch dieses Erkenntnis werden keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt .
Klagenfurt am Wörthersee, am 23. Oktober 2017
Normen und Schlagworte
- § 21 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/4100799/2015
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2017:RV.4100799.2015
- Stammnummer
- 122155
- Gültig
- 23.10.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF