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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/4100799/2015

ÖBB-Entschädigung

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100799/2015vom 23.10.2017
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. asdk über die Beschwerde vom 2.6.2015 des Herrn N Bf , vertreten durch die StB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs-GmbH, 001 A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 29.4.2015 betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Einkommensteuer betragen: 11.939,21 € Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 15.791,50 € Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 27.730,71 € Gesamtbetrag der Einkünfte -1.460 € Wohnraumschaffung -34,75 € Kirchenbeitrag -1.394,34 € außergewöhnliche Belastung +1.394,34 € Selbstbehalt 26.235,96 € Einkommen 6.288,83 € = (26.235,96-25.000) x 11.335 / 26.000 + 5.750 (§ 33 Abs 1 EStG 1988) 6.288,83 € Steuer vor Abzug der Absetzbeträge -889 € Alleinverdienerabsetzbetrag -291 € Verkehrsabsetzbetrag -54 € Arbeitnehmerabsetzbetrag 5.054,83 € Steuer nach Abzug der Absetzbeträge 84,20 € Steuer sonstige Bezüge 5.139,03 € Einkommensteuer -1.976,42 € anrechenbare Lohnsteuer 3.162,61 € festgesetzte Einkommensteuer Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe Die Parteien haben sich über die Höhe der strittigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft geeinigt. Begründung gemäß § 25 a Abs 1 VwGG: Durch dieses Erkenntnis werden keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt . Klagenfurt am Wörthersee, am 23. Oktober 2017

Normen und Schlagworte

ÖBB-Entschädigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/4100799/2015
ECLI
ECLI:AT:BFG:2017:RV.4100799.2015
Stammnummer
122155
Gültig
23.10.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF