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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7102892/2013

1. Übergang der Steuerschuld bei Arbeitskräfteüberlassung 2. Betriebliche Veranlassung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7102892/2013vom 08.03.2018Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall stellten die Fragen der Anwendung des Überganges der Steuerschuld bei Bauleistungen keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung dar, zumal sie im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beantwortet wurden. Der Nachweis beziehungsweise die Glaubhaftmachung betrieblich veranlasster Aufwendungen ist überdies eine Tatfrage, mit der keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeutung verbunden ist. Wien, am 8. März 2018

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7102892/2013
ECLI
ECLI:AT:BFG:2018:RV.7102892.2013
Stammnummer
118829
Gültig
08.03.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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