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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100290/2017

Schwimmteich als Löschteich eines Sachverständigen für Pyrotechnik

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100290/2017vom 02.01.2018Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Diese Beurteilung entspricht der durch das bereits oben zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes VwGH 17.06.2015, 2011/13/0048, erwähnten Intention des Gesetzgebers , zur Wahrung der Steuergerechtigkeit auszuschließen , dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was unsachlich gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung nicht ermöglicht. Das Finanzamt hat deshalb zu Recht im bekämpften Bescheid der geltend gemachten AfA die Anerkennung als Betriebsausgabe versagt. Der Beschwerde kommt daher keine Berechtigung zu. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall, der im Wege der Beweiswürdigung auf Grund der zitierten Rechtsprechung zu lösen war, liegen keine derartigen Rechtsfragen mehr vor. Deshalb ist keine Revision zulässig. Linz, am 2. Jänner 2018

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100290/2017
ECLI
ECLI:AT:BFG:2018:RV.5100290.2017
Stammnummer
117538
Gültig
02.01.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF