Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/5100504/2013
Keine NoVA-Vergütung und keine Vorsteuer für einen Supersportwagen (Mercedes-Benz SLR McLaren) mangels Nachweises der gewerblichen Vermietung im Ausmaß von mehr als 80%.
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100504/2013vom 05.10.2016Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist die Revision zulässig, wenn das Erkenntnis von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird.
Die Rechtsfolge, dass die Befreiung von der NoVA gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 nicht zusteht, wenn der begünstigte Zweck nicht nachgewiesen wird und der
Vorsteuerabzug mangels entsprechender Nachweise für die mindestens 80%ige gewerbliche Vermietung bei Personenkraftwagen nicht zusteht,
ergibt sich zwingend aus dem Gesetz und stellt keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung dar, weshalb die Revision nicht zuzulassen war (vgl.
UFS vom 15.10.2008, RV/2598-W/08, 15.04.2009, RV/0625-S/08
, sowie
BFG vom 05.12.2014, RV/5101167/2011
).
Linz, am 5. Oktober 2016
Normen und Schlagworte
- § 3 Z 3 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
- § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/5100504/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2016:RV.5100504.2013
- Stammnummer
- 114092
- Gültig
- 05.10.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF