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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/5100504/2013

Keine NoVA-Vergütung und keine Vorsteuer für einen Supersportwagen (Mercedes-Benz SLR McLaren) mangels Nachweises der gewerblichen Vermietung im Ausmaß von mehr als 80%.

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/5100504/2013vom 05.10.2016Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist die Revision zulässig, wenn das Erkenntnis von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge, dass die Befreiung von der NoVA gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 nicht zusteht, wenn der begünstigte Zweck nicht nachgewiesen wird und der Vorsteuerabzug mangels entsprechender Nachweise für die mindestens 80%ige gewerbliche Vermietung bei Personenkraftwagen nicht zusteht, ergibt sich zwingend aus dem Gesetz und stellt keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung dar, weshalb die Revision nicht zuzulassen war (vgl. UFS vom 15.10.2008, RV/2598-W/08, 15.04.2009, RV/0625-S/08 , sowie BFG vom 05.12.2014, RV/5101167/2011 ). Linz, am 5. Oktober 2016

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/5100504/2013
ECLI
ECLI:AT:BFG:2016:RV.5100504.2013
Stammnummer
114092
Gültig
05.10.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF