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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7103206/2011

Provisionen für Haftungsübernahme sind sonstige Einkünfte

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7103206/2011vom 12.08.2015Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der VwGH hat die Provisionen für die übernommene Bürgschaft in dem Erkenntnis vom 30. April 2015, Zl. 2012/15/0182, als sonstige Einkünfte beurteilt, in dem dieser ausgeführt, dass "die marktüblich Avalprovision", welche ein Gesellschafter als Kreditbesicherung erhält, sonstige Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG sind. Wien, am 12. August 2015

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Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7103206/2011
ECLI
ECLI:AT:BFG:2015:RV.7103206.2011
Stammnummer
106360
Gültig
12.08.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF