Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/4100117/2013
Zufluss von Geschäftsführervergütungen, Entnahme und Einlagen auf dem Verrechnungskonto
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100117/2013vom 09.02.2015Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Die angeführten monatlichen Bemessungsgrundlagen übersteigen nicht den in § 41 Abs. 4 letzter Satz FLAG angeführten Betrag von € 1.460,00, sodass – unter Berücksichtigung des monatlichen Freibetrages von € 1.095,00 – eine DB- und DZ-Beitragserhebung für das Gesamtjahr 2010 zu unterbleiben hat.
Abgabenfestsetzungsbeträge:
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Abgabenart
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Betrag laut Erkenntnis
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Bisherige Vorschreibung
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Gutschrift
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DB
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0
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420,87
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420,87
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DZ
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0
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38,37
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38,27
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Klagenfurt am Wörthersee, am 9. Februar 2015
Normen und Schlagworte
- § 19 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 41 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/4100117/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2015:RV.4100117.2013
- Stammnummer
- 103905
- Gültig
- 09.02.2015 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF