…des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, die mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dient. Auch die Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücken zur Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen durch den Steuerpflichtigen bzw. einen von ihm Beauftragten sind abzugsfähig. c) Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung…
…Bei diesen negativen Einkünften handelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem fremdfinanzierten Pensionsvorsorgemodell. Im Einzelnen ist dieses Modell folgendermaßen gestaltet: Der Bw hat bei der C Pensionsversicherung AG Ende Jänner 2003 einen Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen mit dem er durch einen Einmalerlag von 350.000…
…der Berufungswerberin im Berufungsjahr bezogen hat, ist der § 16 Abs.1 EStG 1988, welcher vorsieht, dass dazu alle Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen zählen. Zu diesen Werbungskosten zählen auch jene, welche im § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten einzeln…
…1996 dargelegt - die von der Bw. geltend gemachten Aufwendungen für Zinsen und Spesen in Höhe von S 200.895,01 um die auf die Konten 1 und 2 entfallenden Zinsen in Höhe von S 92.755,06 bzw. 46.752,02 und Spesen in Höhe…
…3) Es wird nachgewiesen (glaubhaft gemacht), dass der aus der Berücksichtigung von Aufwendungen vor Steuerwirksamkeit der Rentenzuflüsse resultierende Gesamtverlust innerhalb des Garantiezeitraumes durch steuerwirksame Rentenzuflüsse zumindest ausgeglichen werden kann (Vorlage einer Prognoserechnung). Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Vorliegen einer Einkunftsquelle dann anzunehmen…
…gedient. Die gesamten Rechnungen wurden in Kopie vorgelegt. Mittels Bescheid vom 12. Dezember 2003 wurde die Einkommensteuer abweichend von den erklärten Daten festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Aufwendungen für den Kanal, die Stiege, das Dach…
…hypothetischen Szenarien bezüglich der Ordinationsstätten hierzulande niedergelassener Ärzte in der Realität nicht bekannt geworden und auch nicht vorstellbar - so wäre damit für die Berufung nichts gewonnen: Für die Beurteilung der getroffenen Maßnahmen und der dadurch angefallenen Kosten als aktivierungspflichtige Aufwendungen kommt es nämlich darauf an…
…u.a. die Anerkennung und sofortige Berücksichtigung der Aufwendungen für diverse Arbeiten im Mietwohnhaus im Jahr 2009 in Höhe von € 106.223,93, wodurch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 20.758,49 entstanden seien. Mit Bescheid über die Feststellung…
…Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, geltend (Kennzahl 277 des Erklärungsformulars). In letzterem Betrag waren neben Aufwendungen für die Anschaffung von Computern, Monitoren, EDV-Zubehör und -Literatur, anteiligen Kosten für das in der Wohnung gelegene Arbeitszimmer und Fahrtkosten auch wieder - wie in den Vorjahren…
…sich auch die diesbezüglichen Ausführungen im oben erwähnten Schreiben, wonach durch die Forderungsabtretung "der Einwand der mangelnden Aktivlegitimation vermieden werden" sollte. Im gegenständlichen Fall sind die strittigen Aufwendungen durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt und stellen eine Verpflichtung der Gesellschaft dar, zu deren Bezahlung sich der Bw…
…Werbeaufwendungen (siehe unten) i.H.v. 1.242,00 € (vom Finanzamt 233,90 € anerkannt) sowie um Telefongebühren i.H.v. 550,00 € (vom Finanzamt mangels Nachweises zunächst nicht anerkannt). An "Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen (Eintrittsgeld, Fahrtkosten zur Veranstaltung, Tagesgelder)" wurden vom Finanzamt…
…18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 umfasst. Auch der Umstand, dass im Zuge einer Reparatur bessere Materialien oder eine modernere Ausführung gewählt wird, nimmt den Aufwendungen in der Regel noch nicht den Charakter eines Erhaltungsaufwandes (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 28…
…Dies treffe nicht zu, weshalb von den geltend gemachten gesamten Aufwendungen nur die reinen Kosten für den Sprachkurs in Höhe von € 610,00, nicht aber die Aufenthalts- und Flugkosten als Werbungskosten zu berücksichtigen seien. Im Zuge des zweitinstanzlichen Verfahrens reichte der steuerliche Vertreter der…
…so sind die Angaben für jede Arbeitsstätte/jeden Arbeitszeitraum gesondert anzuführen. Weiters werden Sie darauf hingewiesen, dass ein Pendlerpauschale nur insoweit berücksichtigt werden kann, als auch tatsächlich Aufwendungen für die Fahrten "Wohnung-Arbeitsstätte" angefallen sind. - Reisekosten: Berechnungsaufstellung mit Angabe der Aufwandart, weiters: Datum/Dauer, Abfahrts…
…erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, dass gleichartige Aufwendungen häufig auch im Bereich der privaten Lebensführung anfallen, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht. 4) Eine gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer wird vom Bw nicht ausgeführt. Die geltend gemachten Ausgaben sind daher…
…August 1993, 88/14/0060, und vom 15. Dezember 1992, 88/14/0093, und die dort zitierte Rechtsprechung). Aufwendungen, die einem Erben dadurch erwachsen, dass er genötigt ist, die Ansprüche von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten abzufinden, sind auch dann nicht betrieblich veranlasst, wenn der Erbe einen…
…Die Betriebsprüfung ließ eine Berücksichtigung der Vorauszahlung/aufgrund oa. Sachverhaltes im Jahr 2006 nicht zu. Alle iZm den Umbauarbeiten/Sanierung entstandenen Aufwendungen (inklusive Vorauszahlung € 20.000,00) wurden entsprechend den Bestimmungen des § 28 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz 1988) auf 10 Jahre verteilt abgesetzt: Darstellung…
…der Bewirtschaftung oder Betätigung in einem absehbarenZeitraum ein Gesamtüberschussder Einnahmen über die Werbungskosten erzielt wird. Als absehbarer Zeitraum wird ein Zeitraum von 20 Jahrenab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen, definiert. Ergibt sich in diesem Zeitraum kein Gesamtüberschuss…
…Einnahmen über die Werbungskosten erzielt wird. Als absehbaren Zeitraum definiere die L-VO einen Zeitraum von 20 Jahrenab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens jedoch von 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Ergebe sich in diesem Zeitraum kein Gesamtüberschuss, so sei Liebhaberei ab Beginn…
…3. Es wird nachgewiesen (glaubhaft gemacht), dass der aus der Berücksichtigung von Aufwendungen vor Steuerwirksamkeit der Rentenzuflüsse resultierende Gesamtverlust innerhalb des Garantiezeitraumes durch steuerwirksame Rentenzuflüsse zumindest ausgeglichen werden kann (Vorlage einer Prognoserechnung). Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Vorliegen einer Einkunftsquelle dann anzunehmen…