…entsteht, obwohl die Sparkasse für das "unverzinsliche Darlehen" eine zinsenähnliche Vergütung (und zwar im Wege des Ausgleiches zwischen den Gesellschaftern) erhält. Dies alles spricht dafür, dass für die Sparkasse bei Abschluss der Vereinbarung die Finanzierung der Leasingprojekte gegen eine zinsenähnliche Vergütung im Vordergrund gestanden ist…
…B für das "unverzinsliche Darlehen" eine zinsenähnliche Vergütung (und zwar im Wege des Ausgleiches zwischen den Gesellschaftern) erhält. Dies alles spricht dafür, dass für die B bei Abschluss der Vereinbarung die Finanzierung der Projekte gegen eine zinsenähnliche Vergütung im Vordergrund gestanden ist und dass ihr…
…4 KWG....Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist eingezahltes Kapital, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird, dessen Erträge gewinnabhängig sind, das bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das mit dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös verbunden ist und erst nach Befriedigung…
…35 und 14, FN 40). Genussrechte können als Obligationen konzipiert sein, bei denen der Genussrechtsberechtigte neben seinem Anspruch auf gewinnabhängige Verzinsung einen von Verlusten des Emittenten unabhängigen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals hat. Möglich ist...eine feste, allerdings "gewinnabhängige" Verzinsung. Solche Genussrechte…
…35 und 14, FN 40). Genussrechte können als Obligationen konzipiert sein, bei denen der Genussrechtsberechtigte neben seinem Anspruch auf gewinnabhängige Verzinsung einen von Verlusten des Emittenten unabhängigen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals hat. Möglich ist...eine feste, allerdings "gewinnabhängige" Verzinsung. Solche Genussrechte…
… 23 Abs.4 KWG....Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist eingezahltes Kapital, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird, dessen Erträge gewinnabhängig sind, das bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das mit dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös verbunden ist und erst…
…um weitere S 2,5 Mio. auf S 9,5 Mio erhöht worden. Der Differenzbetrag auf das ursprünglich geplante Volumen (S 2,9 Mio.) sei der F GmbH im Wege einer gebührenfreien Barvorlage zur Verfügung gestellt worden, deren Rückzahlung am 19. Juni 2000 erfolgt sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…
… 23 Abs.4 KWG....Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist eingezahltes Kapital, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird, dessen Erträge gewinnabhängig sind, das bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das mit dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös verbunden ist und erst…
… 23 Abs.4 KWG....Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist eingezahltes Kapital, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird, dessen Erträge gewinnabhängig sind, das bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das mit dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös verbunden ist und erst…
… 23 Abs.4 KWG....Teil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist eingezahltes Kapital, das auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt wird, dessen Erträge gewinnabhängig sind, das bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das mit dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös verbunden ist und erst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , Beruf , Adresse , gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 15.02.2006 hinsichtlich Einkommensteuer 1998 und vom 24.04.2006 hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000, 2001,2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird…
…langen Laufzeit entsprechen. Dann müssen ihm bei vorzeitiger Kündigung die überhöht vergüteten Zinsen wieder belastet werden. Dies geschieht bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder bei Festgeldanlagen durch die Belastung mit Strafzinsen bei vorzeitiger Verfügung des Anlegers. Die Zuwachssparverträge gehören nicht zu dieser Kategorie. Die Bank…
…langen Laufzeit entsprechen. Dann müssen ihm bei vorzeitiger Kündigung die überhöht vergüteten Zinsen wieder belastet werden. Dies geschieht bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder bei Festgeldanlagen durch die Belastung mit Strafzinsen bei vorzeitiger Verfügung des Anlegers. Die Zuwachssparverträge gehören nicht zu dieser Kategorie. Die Bank…
…Zuzählung des Darlehensbetrages (VwGH 14.12.1994, 94/16/0121, 0122). Maßgebend für die Steuerbemessung ist ua. der Zeitraum der unentgeltlichen Nutzung des der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals. Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 17 Abs…
…langen Laufzeit entsprechen. Dann müssen ihm bei vorzeitiger Kündigung die überhöht vergüteten Zinsen wieder belastet werden. Dies geschieht bei Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder bei Festgeldanlagen durch die Belastung mit Strafzinsen bei vorzeitiger Verfügung des Anlegers. Die Zuwachssparverträge gehören nicht zu dieser Kategorie. Die Bank…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 5. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. C, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 22. Mai 2002 betreffend Einkommensteuer 1999 entschieden Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin betreibt eine Privatzimmervermietung…
…noch durch eine sonstige im Vertrag nicht vorgesehene Tilgung aufgehoben werden kann, darstellt. 3.) Die Brauerei erbringt die im Punkt 1.) genannten Vergütungen unter der Voraussetzung, dass der Kunde pro Vertragsjahr mindestens 120 hl Bier bezieht, sodass sich auf die gesamte Vertragsdauer ein Bierbezug von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…