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UFSG RV/0518-G/08Keine Erstattung der Vorsteuer bei nachträglicher Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…um Vorlage der Originalbelege nicht nach. Die Originalrechnungen wurden erst im Berufungsverfahren vorgelegt. Die vom Gesetz geforderten strengen Maßstäbe für die Anwendung des Erstattungsverfahrens liegen einerseits im Verhindern missbräuchlicher Vorgangsweisen und sollen auch die ökonomische Durchführbarkeit eines vereinfachten Verfahrens, das primär im Interesse des Antragstellers…

UFSG RV/0098-G/10Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0505-G/09Keine Vorsteuererstattung bei Nichtvorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0123-G/10Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2011

…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…

UFSG RV/0109-G/09Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2011

…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…

UFSG RV/0816-G/08Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…

UFSG RV/0337-G/09Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0463-G/09Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0072-G/10Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0419-G/09(Keine) Vorsteuererstattung für Privatwohnung des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2010

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0532-G/08Nachreichung von Rechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren erst im Zuge des Rechtsmittelverfahrens nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…

UFSG RV/0582-G/08Keine Vorsteuererstattung ohne Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der Frist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2009

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0620-G/081. Zurückweisung eines per E-Mail eingebrachten Vorlageantrages 2. Keine Vorsteuererstattung ohne rechtzeitige Vorlage der Originalbelege
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…hätten, seien gem. § 28 Abs. 2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art. 263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art. 276…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…

UFSZ3K ZRV/0167-Z3K/04Rückforderung der Ausfuhrerstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2005

…wird. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH hat sich der Beteiligte, der am Erstattungsverfahren teilnimmt, ständig aus den Veröffentlichungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblätter) zu informieren und kann sich nicht auf eine Mitteilungs- bzw. Aufklärungspflicht der Verwaltung berufen (vgl etwa EuGH-Urteil vom 12. Juli…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…

UFSG RV/0225-G/08Vorsteuererstattung mit verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…

UFSG RV/0240-G/11Ein Vorlageantrag via E-Mail ist zurückzuweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…auch nicht behauptet wurde. Das Erstattungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren und ermöglicht dem Antragsteller mit geringem formalen Aufwand die Erstattung der von ihm bezahlten Vorsteuern zu erwirken. Die vom Gesetz geforderten strengen Maßstäbe für die Anwendung des Erstattungsverfahrens liegen einerseits im Verhindern missbräuchlicher Vorgangsweisen und…

UFSG RV/0321-G/09Vorsteuererstattung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…im Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes vereinfachtes Nachweisverfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren…