…um Vorlage der Originalbelege nicht nach. Die Originalrechnungen wurden erst im Berufungsverfahren vorgelegt. Die vom Gesetz geforderten strengen Maßstäbe für die Anwendung des Erstattungsverfahrens liegen einerseits im Verhindern missbräuchlicher Vorgangsweisen und sollen auch die ökonomische Durchführbarkeit eines vereinfachten Verfahrens, das primär im Interesse des Antragstellers…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…
…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…
…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…hätten, seien gem. § 28 Abs. 2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art. 263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art. 276…
…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…
…wird. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH hat sich der Beteiligte, der am Erstattungsverfahren teilnimmt, ständig aus den Veröffentlichungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblätter) zu informieren und kann sich nicht auf eine Mitteilungs- bzw. Aufklärungspflicht der Verwaltung berufen (vgl etwa EuGH-Urteil vom 12. Juli…
…seien gem. § 28 Abs.2 ZollR-DG darin festzulegen und gelte dies selbstverständlich auch für das (als "vereinfachtes Verfahren" anzusehende) Anschreibeverfahren. Diesbezüglich seien die Art.263 bis 267 ZK-DVO anzuwenden, wobei hinsichtlich der Abwicklung der aktiven Veredelung im Anschreibeverfahren außerdem der Art.276 ZK…
…Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes Nachweisverfahren, als vereinfachtes Verfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren Handhabung überwiegt (vgl. dazu…
…auch nicht behauptet wurde. Das Erstattungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren und ermöglicht dem Antragsteller mit geringem formalen Aufwand die Erstattung der von ihm bezahlten Vorsteuern zu erwirken. Die vom Gesetz geforderten strengen Maßstäbe für die Anwendung des Erstattungsverfahrens liegen einerseits im Verhindern missbräuchlicher Vorgangsweisen und…
…im Lichte der Richtlinienbestimmungen in ihrer Gesamtheit erkennen, dass eine Vorsteuererstattung nur bei Erfüllung ganz konkreter und rechtzeitig zu erfüllender Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Das Erstattungsverfahren ist als ein durch Förmlichkeit und Strenge geprägtes vereinfachtes Nachweisverfahren konzipiert, in dem der Aspekt der zügigen und sicheren…