…Da die Abschichtung per 1. 1. 1997 genauso wie die Änderung der Gewinnanteile erfolgte, kann von einer verdeckten Einlage gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 in Höhe des gemeinen Wertes von jeweils ATS 13.333 Mio. im Jahr 1998 keine Rede sein. Für das Vorliegen…
…wurde von der Betriebsprüfung die Ansicht vertreten, dass das Verrechnungskonto aufzulösen sei. Die Zinsen für das Verrechnungskonto seien erlöswirksam auszubuchen. Die auf dem Verrechnungskonto verbuchten Entnahmen seien als verdeckte Ausschüttungen an Ing. Helmut E. anzusehen. Aufgrund der oben angeführten und weiterer nicht verfahrensgegenständlicher Feststellungen verfügte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27. Juni 2011 betreffend Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG für die Zeit von April 2010 bis Dezember 2010 in Höhe von € 196…
…außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen werden, wobei die entsprechenden Merkmale kumulativ vorliegen müssen. Der verwirklichte Sachverhalt erfüllt den objektiven Tatbestand der verdeckten Ausschüttung in Sinne des § 8 Abs…
…20.9.1983, 82/14/0273). Der Begriff verdeckte Ausschüttung umfasst alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteilsgewährungen) an die einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar Beteiligten, die zu einer Minderung der Einkünfte der Körperschaft führen und die dritten der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen…
…27, Tz. 40) weswegen im gegenständlichen Fall im Jahr 2001 die verdeckte Ausschüttung vom 11. Jänner 2001 in Höhe von ATS 50.000,00 zu erfassen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer von ATS 12.500,00 vorzuschreiben war. Damit war der Berufung teilweise stattzugeben. Salzburg…
…nur in zwölf Raten aus. Die Voraussetzung, dass die Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden, treffe daher im Wesentlichen nur Arbeitnehmer ausländischer Betriebe und Bezieher ausländischer Pensionen und stelle somit eine verdeckte Diskriminierung dar. Während die Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 EStG 1988 von Inländern…
…95/15/0056, 0065). Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt ist…