…das Finanzamt die NoVA mit 6.581,36 € fest (verbrauchsabhängige NoVA von 4.431,36 € zuzüglich emissionsabhängige NoVA (Bonus/Malus gemäß § 6a NoVAG) von 2.150,00 €). Begründend führte die Abgabenbehörde I. Instanz aus: "Die bescheidmäßige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für Oktober 2009…
…Grundlegend ist zur österreichischen NoVA Folgendes festzuhalten (siehe Beiser, Verstößt die emssionsabhängige Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG gegen Art. 90 EGV?, RdW 2009, S 613 ff): Österreich erhebt eine verbrauchsabhängige und eine emissionsabhängige Abgabe. Die verbrauchsabhängige NoVA nach §§ 5 und 6 NoVAG wird vom Lieferentgelt oder…
…Bl. 5). 1 Sachverhalt 1.1 Chronologie Den Anstoß zu diesen abgabenrechtlichen Verfahren gab der Berufungswerber selbst, indem er am 12. Dezember 2007 eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (kurz NoVA) persönlich beim Finanzamt einbrachte (Bl. 1-2). Den Tag des Erwerbs gab er mit 11…
…StrNr, nunmehr für den Zeitraum "August 2005" ausgehend von der Bemessungsgrundlage € 18.900 1. die 8%ige Normverbrauchsabgabe (NoVA) mit € 1.512 sowie 2. die 20%ige Umsatzsteuer mit € 3.780 vorgeschrieben. In der Begründung wurde - unter Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen…
…Grundlegend ist zur österreichischen NoVA Folgendes festzuhalten (siehe Beiser, Verstößt die emssionsabhängige Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG gegen Art. 90 EGV?, RdW 2009, S 613 ff): Österreich erhebt eine verbrauchsabhängige und eine emissionsabhängige Abgabe. Die verbrauchsabhängige NoVA nach §§ 5 und 6 NoVAG wird vom Lieferentgelt oder…
…20%-ige Umsatzsteuer sowie eine verbrauchsabhängige Lenkungsabgabe zu ersetzen (vgl. Quantschnigg, ÖStZ 1991, Nr. 23/24 Seite 1 zum "Ökopaket"). Von vornherein war es beabsichtigt, die Gesamtbelastung in ähnlicher Höhe zu halten. Der Weg lag in der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer…
… 6a NoVAG wurden vom Unabhängigen Finanzsenat nicht geteilt. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Bedenken hielt Letzterer unter Verweis auf Beiser, Verstößt die emissionsabhängige Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG gegen Art. 90 EGV?, RdW 2009, S 613 ff, fest, dass das Bonus-Malus-System nach § 6a NoVAG im Sinn…
…Entscheidung vorgelegt. 3.1. Rechtslage zum Bonus-Malus-System bei der Normverbrauchsabgabe im Oktober 2009: § 1 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007 lautet: "Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland…
…ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs 1 erfolgt ist, der Normverbrauchsabgabe. In einem solchen Fall ist zufolge § 5 Abs 2 NoVAG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 die Abgabe nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten…
…Umsatzsteuer oder für Zwecke der Normverbrauchsabgabe ermittelt wird. Zur Ermittlung des gemeinen Werts für Gebrauchtfahrzeuge werden nach der Verwaltungspraxis die inländischen Eurotax-Notierungen herangezogen. Als gemeiner Wert gilt dabei der Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis (jeweils ohne Umsatzsteuerkomponente und NoVA-Komponente)…
…Mängelbehebungsauftrages durch die Referentin wurde mit Eingabe vom 29. Oktober 2004 die Begründung des Vorlageantrages zum Inhalt der Berufung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 NoVAG die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen…
…der Bw. mit seinem Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsgesetz (NoVAG 1991) unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe, wobei nach der am 23. Juli 1999…
…Linz vom 12. April 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe 4/2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat von einem deutschen Händler ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gekauft und nach Österreich verbracht. Die NoVA hat er inklusive des 20%-igen Erhöhungsbetrages berechnet. In der Folge…
…d.F. G) polizeilich gemeldet (Hauptwohnsitz). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe, wobei nach der am 23.7.1999 in Kraft getretenen Fassung des BGBl. I Nr…
…vertreten durch Dr. Peter Jakob,vom 3. September 2004 betreffend Normverbrauchsabgabe 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat im Zeitraum Oktober 2002 bis Mai 2003 ein KFZ…
…sodass mit dem Erwerb NoVA-Entrichtungspflicht entstanden sei. Der Bw. erhob gegen den o.a. Bescheid Berufung und begründet diese wie folgt: Herr D (Autohändler) habe dem Bw. versichert, dass für diesen PKW Mercedes Benz ML 270 bereits Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe entrichtet worden sei. Der…
…Linz vom 10. März 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe 2/2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat von einem deutschen Händler ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gekauft und nach Österreich verbracht. Die NoVA hat er inklusive des 20%-igen Erhöhungsbetrages berechnet. In der Folge…
…sich aus dem Kaufpreis in Höhe von € 82.773,11 unter Anwendung des Steuersatzes von 16 % ergebenden Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 13.243,70 gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 auch die Abgabenerhöhung in Höhe von 20 % (= € 2.648,74) festgesetzt.…
…Februar 2002 betreffend Normverbrauchsabgabe 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Bemessungsgrundlage | Steuersatz gem. § 6 NoVAG | NoVA | 32.308,36 | 10% | 3.230,83 Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin mit Wohnsitz…
…Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 1.307,12. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 5. Mai 2011. Die Bw. brachte vor, dass sie bereits beim Erwerb des Fahrzeugs Umsatzsteuer bezahlt habe. Da der Umsatzsteuersatz faktisch durch den Ausweichtatbestand des § 6 Abs. 6 NoVAG…