…russische Zolldokument trägt jedoch die Zollerklärungsnummer 05820/19079/001086! Es ist unklar, ob es sich hier um ein Verschreiben bei der Erstellung des Schriftstücks vom 21. Mai 2002 handelt oder ob der russische Beamte seine Überprüfungen anhand der unrichtigen Zollerklärungsnummer 05820/30079/001086 durchgeführt hat…
…somit eine grundsätzliche Voraussetzung für die Anwendung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Weiterlieferung. Bei der dritten Fallgruppe wurden in den Anmeldungen zu den WE-Nrn. II und III unrichtige UID-Nummern angeführt, welche nicht mit dem in der Anmeldung angeführten Warenempfänger übereinstimmten. Im Falle der WE-Nr…
…Im gegenständlichen Fall sei der Gasbrenner aufgrund der "unrichtigen" Warenanmeldung nicht von der Anmeldung erfasst und somit ohne Zustimmung der Zollbehörde vom zugelassenen Warenort entfernt und damit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. In der dagegen als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertenden Berufung wiederholte die Bfin…
…mit Eingabe vom 19. April 2006 der Rechtsbehelf der Berufung mit der Begründung erhoben, dass es aufgrund eines EDV-Fehlers versehentlich zur unrichtigen Angabe der UID-Nummer gekommen sei. Die betreffenden Waren seien nachweislich in Deutschland zur Erwerbssteuer angemeldet worden, weshalb sich die Verfehlung auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter über die Beschwerde der X-GmbH, Adr, vertreten durch H-Spedition, Adr2, vom 16. April 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des…
…Zusammenfassend stellte die belangte Behörde fest, mit den vorgelegten Verbindlichen Zolltarifauskünften habe mangels Herstellung eines ausreichenden Zusammenhanges der von diesen erfassten Waren mit den verfahrensgegenständlichen Waren die behauptete unrichtige Tarifierung nicht begründet werden können und es sei nicht nachgewiesen worden, dass die verfahrensgegenständlichen AA von…
…Feststellungen über den Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld zu treffen. Wären die Waren, wie vom Zollamt behauptet, mit einer unrichtigen Warenbeschreibung behaftet, wäre - aufgrund des vorangegangenen Versandverfahrens - das Zollamt Hamburg jene Abgabenbehörde, die über die Zollschuldentstehung absprechen hätte müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2008…
…b) festgestellt haben, dass die betreffenden Angaben unrichtig sind oder c) die Waren dem Anmelder bereits überlassen haben. § 5a ZollR-DG lautet: "Bezeichnung einer Partei Eine unrichtige Bezeichnung einer Partei in einer Entscheidung ist auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen, wenn nach dem…
…erteilt. Werden mit einem Anmeldevordruck mehrere Warenpositionen angemeldet, so gelten im Sinne dieses Absatzes die Angaben für jede Warenposition als gesonderte Anmeldung. Ungeachtet der unrichtigen Wertangabe wurden unter Warenposition 2 der Zollanmeldung CRN 7 Packstücke mit anderen Linsen, Prismen, Spiegeln und anderen optischen Elementen, aus…
…dass die verfahrensgegenständlichen Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, da für sie in den bei den Zollbehörden eingereichten Unterlagen eine unrichtige Bezeichnung angegeben wurde. Die Zigaretten seien somit nicht gestellt worden. Auf die ausführliche rechtliche Würdigung des zitierten Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes darf…
…Nachdem diese Produkte auch ohne Knochen seien, könnten sie ausschließlich dem Erstattungscode 0210 1981 9300 zugeordnet werden. Die Produkte würden bei der Produktion vor dem Räuchern auch gesalzen und somit könne es keinesfalls unrichtig sein, auch gesalzen bei der Warenbezeichnung anzuführen, wobei jedoch festzuhalten sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der C-GmbH, Adr, vom 13. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. September 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der Berufungsvorentscheidung wird wie folgt…
…b) festgestellt haben, dass die betreffenden Angaben unrichtig sind oder c) die Waren dem Anmelder bereits überlassen haben. § 5a ZollR-DG lautet: "Bezeichnung einer Partei Eine unrichtige Bezeichnung einer Partei in einer Entscheidung ist auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen, wenn nach dem…
…für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Zum Kreis der Zollschuldner wären damit der Anmelder, im Falle der indirekten Vertretung die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben worden ist und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 2. Jänner 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt A. als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Johann Kraler und HRin Drin Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Beschwerde der H-Spedition, Adr, vertreten durch Schrömbges + Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der G., W., vom 24. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 11. Mai 2007, Zl. 500/00000/2005, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie…
…b) festgestellt haben, dass die betreffenden Angaben unrichtig sind oder c) die Waren dem Anmelder bereits überlassen haben. § 5a ZollR-DG lautet: "Bezeichnung einer Partei Eine unrichtige Bezeichnung einer Partei in einer Entscheidung ist auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen, wenn nach dem…
…für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Zum Kreis der Zollschuldner wären damit der Anmelder, im Falle der indirekten Vertretung die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben worden ist und…
…wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen. Die Durchführung von im Zollrecht vorgesehenen Prüfungen der unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren wurde durch die Mitteilung eines tatsächlich unrichtigen Warenortes verhindert, sodass diese Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind…