Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
…zu realisieren, wenn der Leistende jene Leistung erbracht hat, um in den Genuss der Gegenleistungsverpflichtung zu kommen. Mit Leistung der Spareinlage (und Überlassung für die bis zum jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufene Spardauer), sind nach Ansicht der Berufungsbehörde (unter Zugrundelegung des BFH-Urteils vom 18. 12. 2002…
…zu realisieren, wenn der Leistende jene Leistung erbracht hat, um in den Genuss der Gegenleistungsverpflichtung zu kommen. Mit Leistung der Spareinlage (und Überlassung für die bis zum jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufene Spardauer), sind nach Ansicht der Berufungsbehörde (unter Zugrundelegung des BFH-Urteils vom 18. 12. 2002…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
…zu realisieren, wenn der Leistende jene Leistung erbracht hat, um in den Genuss der Gegenleistungsverpflichtung zu kommen. Mit Leistung der Spareinlage (und Überlassung für die bis zum jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufene Spardauer), sind nach Ansicht der Berufungsbehörde (unter Zugrundelegung des BFH-Urteils vom 18. 12. 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…
…...". Geldeinlagen sind (lt. Erläuterung der Regierungsvorlage, 358 BlgNR 21. GP) insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (Prämiensparbuch, Sparbrief, Kapitalsparbuch). Als von der genannten Befreiungsbestimmung erfasst sind nur tatsächliche Zuwendungen in Form der unmittelbaren und körperlichen Übergabe begünstigten Vermögens zu betrachten. Befreit ist allein die Schenkung in Form…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Februar 2004…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. September 2004…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 1999 bis 2001 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19. Mai 2003…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KEG, Adr.Bw., vertreten durch Ing.H., Adr.Bw., vom 27. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche…
Herrn Ö habe ich in der Rolls Royce Werkstätte (Fa. JA) kennengelernt, er ist Diamantenhändler und besitzt einige Nachtlokale, von ihm habe ich den Kreuzgang gekauft. Den Rest habe ich normal vom Bw. gekauft. Bilder wurden vorgelegt, "ich habe die Kunstgegenstände gekauft, ich war nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der [Z-Privatstiftung] (FN [####6]h), [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 1. Juni 2011 und 3. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 28. April…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vertreten durch die Quintax Mair-Gerlich-Fischer-Kopp Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Rainbergstraße 3a, vom 14. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. März 2007 betreffend Einkommensteuer 2005…