Die Bw. erläutert, die Bp. gehe von einem Verkaufserlös der m i.H.v. € 970.000,- aus. Auf die Liegenschaft h, die im Zuge des Tauschvorganges in die Bw. ,hereingenommen' worden sei könnte nur eine stille Rücklage in Höhe eines dieser Liegenschaft von Seiten…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
…Bildung einer § 12-Rücklage nicht in Betracht, da es an einem Betrieb fehle, in dessen Rahmen noch "Übertragungen" stattfinden könnten. Sämtliche zuvor gebildeten Rücklagen seien gewinnerhöhend aufzulösen, da die Möglichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung der Übertragungsrücklage weggefallen sei. Die Rücklage lt. Bilanz vom 31. Oktober 2001…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch M & A Treuhand Wirtschprüfungs- u SteuerberatungsGmbH, 1010 Wien, Kärntner Straße 44, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 1. März und 15. April 2010 sowie 7. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 22. Jänner und 10…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
…2. Folglich werden die Jahresüberschüsse der Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig, in folgender Reihenfolge verwendet: a. Gesetzlich zwingende Wiederauffüllung der gesetzlichen Rücklagen, wenn und soweit sie durch eine Verlustteilnahme gemindert (aufgelöst) wurden. b. Vollständige Wiederauffüllung der Finanzierungstitel mit Verlustbeteiligung bis zum Nennbetrag nach einer etwaigen Verlustteilnahme…
…Rücklagen iSd § 12 EStG 1988, die auf in den Fonds eingebrachte Wertpapiere entfallen, gewinnerhöhend aufzulösen. Neben der bisherigen außerbilanzmäßigen Zurechnung 1999 von ATS 29.736.600,- sind daher noch der bisher im Jahr 2000 hinzugerechnete Betrag von ATS 1.223.981,- sowie die stillen Rücklagen…
Selbst das Finanzamt geht davon aus, dass die Bw. eine Beteiligung an der "A limited" erworben hat, beschränkt aber die Übertragungsmöglichkeit des von der Bw. gebildeten steuerfreien Betrages auf das (erhöhte) Nominalkapital der "A limited" zuzüglich angelaufener Kosten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TARO Wirtschaftstreuhand GmbH, 1040 Wien, Belvederegasse 2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Körperschaftssteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird…
…Doralt (vgl. Doralt, EStG11, Rz 453) vertritt die Meinung, dass am (Kapital-)Rücklagen-Subkonto der steuerliche Einlagenstand in den Kapitalrücklagen ausgewiesen wird. Er geht davon aus, dass in vielen Fällen der Einlagenstand auch den Kapitalrücklagen in der unternehmensrechtlichen Bilanz entspricht. 6.) Zutreffend mag sein, dass §…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Activa Wirtschaftstrhd GmbH, 1060 Wien, Gumpendorfer Strasse 26/9, vom 21. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch OR Mag. Brigitte Kempf, vom 23. Jänner 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K GmbH (vormals K & Co GmbH davor K & C GmbH), in A, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 12. März 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, nach Zuständigkeitsübergang auf…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A. -GmbH GmbH, 1000 Wien, A-Straße 01, vertreten durch Mag. DI Thomas Häusle von der Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD - Tower, vom 14. Dezember 2009 gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Heinz Hengl und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Berufung des A.B., 0000 X., X-str.1, vertreten durch Mag. Heinz…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…