…dahingehend richtig gestellt, dass Y gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 363,00 und die allfälligen Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden, zu tragen hat. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 30. Oktober 2008, StrNr…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG fallen dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 100,00 zu Lasten; die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges werden gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem Finanzstrafakt…
…verhängt werden. HS hat auch gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 50,00 und die allfälligen Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden, zu tragen." II. Im Übrigen wird die Berufung des Amtsbeauftragten als…
…V hat gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 90,00 und die allfälligen Kosten eines Strafvollzuges, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden, zu tragen. III. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…hat auch gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 und die allfälligen Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mittels gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. I.2. Das überdies gegen B unter der StrNr. 097/2010/00261…
…5 iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine Zusatz-Geldstrafe in Höhe von € 600,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…wurden. Gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG wurden die pauschale Verfahrenskosten mit € 160,00 bestimmt. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, die objektive Tatseite würde sich aus den unbestrittenen Feststellungen laut Umsatzsteuersonderprüfung bzw. aus der rechtzeitig eingebrachten Selbstanzeige vom 12. September 2011 ergeben…
…1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt werden. Zusätzlich hat L pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 200,00 gemäß § 185 Abs…
…2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 2.500,00 (in Worten: Euro zweittausendfünfhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt werden. A hat auch pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 250,00 gemäß § 185 Abs…
…gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 (in Worten: Euro sechstausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Tagen verhängt werden. H hat auch pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a…
…Tagen verhängt werden. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG werden der Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 240,00 auferlegt. I.2. Das gegen E unter der StrNr. 057/2010/00157-001 überdies wegen des Verdachtes, sie habe auch betreffend die Veranlagungsjahre 2008…
…1 lit. a] FinStrG wurden die pauschale Verfahrenskosten mit € 320,00 bestimmt. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, die Beschuldigte sei derzeit Geschäftsführerin der A-GmbH und würde weiters eine Werbeagentur betreiben und sei noch nichtselbständig bei der B-GmbH angestellt. Aufgrund einer Selbstanzeige…
…von zwanzig Tagen verhängt. Überdies wurden der Beschuldigten gemäß § 185 FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt. Gegen dieses Erkenntnis hat die Beschuldigte durch ihre Verteidigerin innerhalb offener Frist Berufung erhoben, wobei in lakonischer Kürze lediglich auf eine Sachverhaltsdarstellung in einem Einspruch…
…iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 7.000,00 (in Worten: Euro siebentausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt werden. P hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit…
…gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 250,00 und allfällige Kosten eines Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. I.2. Das gegen den Beschuldigten beim Finanzamt Grieskirchen Wels unter der StrNr. 1234 überdies…
…eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünfzehn Tagen verhängt worden war. Überdies wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG in Höhe von € 363,00 auferlegt (Verhandlungsprotokoll…
…21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: Euro dreitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt werden. Dem Beschuldigten fallen pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1…
…Abs . 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 1.200,00 (in Worten: Euro eintausendzweihundert) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sechs Tagen verhängt wird. Der Beschuldigte hat pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs…
…FinStrG [ergänze: iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Wochen verhängt wurden. Zusätzlich wurden dem Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 FinStrG in Höhe von…
…iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 600,00 (in Worten: Euro sechsundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt werden. Dem Beschuldigten fallen pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…