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UFSZ3K ZRV/0121-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.10.2010

…unter die in der Rechnung angegebene Beschreibung subsumieren. Zusätzlich enthält die Container-Nummer einen Hinweis dafür, dass die dem Versandverfahren zugrunde liegende Ware den Gegenstand der Warenanmeldung bilden sollte. Für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger (Zollbehörde), der sich bemüht, den wahren subjektiven Willen des Erklärenden zu…

UFSZ3K ZRV/0212-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)01.12.2010

…zugrunde liegenden Rechnungen. In diesen werden sowohl die Art der Ware als auch die jeweilige Type genau bezeichnet. Für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger (Zollbehörde), dem der Umstand der automationsunterstützten Übernahme der Warenbezeichnung aufgrund der Art und des Inhalts der Angaben im Feld 31, aufgrund der…

UFSZ3K ZRV/0257-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0256-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0255-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0254-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0253-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0252-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0244-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0242-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0241-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0251-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0240-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0250-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0239-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0248-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0238-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0247-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…

UFSZ3K ZRV/0237-Z3K/09Auslegung einer Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2011

…die Beschaffenheit der Ware bekannt sein. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen Falls war für einen objektiv redlichen Erklärungsempfänger - selbst wenn die Zitierung der Verbindlichen Zolltarifauskunft nicht von der Zollbehörde empfohlen worden sein sollte - die Warenanmeldung so zu verstehen, dass eine aus Zucker und Tee…